Locale
bauer header code of conduct 1920x560 v2
bauer header icon warum bauer

VERHALTENSKODEX

Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner der Privatmolkerei Bauer GmbH & Co.KG (Supplier Code of Conduct)

Als global operierendes Unternehmen bekennt sich die Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG (im Folgenden „PM“) zur Einhaltung geltenden Rechts, zur Beachtung sozialer und ethischer Standards sowie zu nachhaltigem Handeln. Dies ist Teil unserer Unternehmenskultur, die auf gemeinsamen Werte wie zum Beispiel der Einhaltung von Menschenrechten und Chancengleichheit, eindeutigen Positionen im Kampf gegen Diskriminierung, Bestechlichkeit und Korruption sowie der Verpflichtung zum fairen Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern basiert. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Leistungen in einer Wertekette erbracht werden, die mit internationalen Normen und Prinzipien der unternehmerischen Tätigkeit in Einklang steht. Wir haben deshalb unsere Erwartungen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Geschäftsethik in diesem Supplier Code of Conduct zusammengefasst. Wir erwarten von allen Unternehmen in unserer Lieferkette, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen sowie den Prinzipien des BSCI Code und diesem Supplier Code of Conduct entsprechen. Stellen Sie bitte darüber hinaus sicher, dass auch Ihre Lieferanten und die mit Ihnen verbundenen Unternehmen diesen Supplier Code of Conduct erfüllen.

Umgang mit Mitarbeitern

PM erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung. Darüber hinaus erwartet PM die Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze und Rechtsformen.

Kinderarbeit

PM verurteilt Kinderarbeit und erwartet, dass auch die Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen.

Zwangsarbeit

Ebenso verurteilt PM Zwangsarbeit und erwartet von allen Lieferanten, dass keine Zwangsarbeit in ihren Unternehmen zugelassen wird.

Vereinigungsfreiheit

PM achtet, in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung, die Rechte der Mitarbeiter, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen. Dies wird auch von den Lieferanten erwartet.

Freier Wettbewerb

PM erwartet, dass ihre Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

Geldwäsche

PM erwartet, dass ihre Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

Lieferantenbeziehungen

PM erwartet, dass ihre Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen in angemessenem Umfang an ihre Subunternehmer und Lieferanten weitergeben.

Verbot von Korruption und Bestechung

PM erwartet, dass ihre Lieferanten Korruption nicht tolerieren und in ihren Unternehmen die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption und die Einhaltung der einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze sicherstellen.

Insbesondere wird sichergestellt, dass Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

Einladungen und Geschenke

PM erwartet, dass ihre Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an PM Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d. h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Gleichermaßen fordern die Lieferanten von PM Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile.

PM erwartet, dass ihre Lieferanten Entscheidungen, bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit PM, ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

Der Schutz von PM internen Informationen und Betriebsgeheimnissen ist für Bauer von großer Bedeutung. Ebenso wichtig ist der Schutz von vertraulichen Informationen Dritter, die PM im Rahmen von Geschäftsbeziehungen von Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern erhält. In Bezug auf diese Informationen gilt daher das Gebot der Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Dies betrifft insbesondere die Offenlegung von Betriebsgeheimnissen, unabhängig davon, wann sie erfolgt und ob sie PM, ihren Mitarbeitern oder ihren Kunden schaden kann.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von PM nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten sicher aufbewahrt und nur unter Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen übertragen. Bei der Datenqualität und der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff wird ein hoher Standard gewährleistet. Die Verwendung von Daten ist für die Betroffenen transparent, ihre Rechte auf Auskunft und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung werden gewahrt.

Gleiches erwartet PM von allen Lieferanten.

PM erwartet, dass ihre Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.

Umweltschutz

PM erwartet, dass ihre Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Umweltmanagementsystem aufbauen und anwenden (z. B. gemäß ISO 14001), um Umweltbelastungen und -gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

PM erwartet, dass ihre Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagement aufbauen und anwenden. Dies umfasst einerseits die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.

Die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus diesem Supplier Code of Conduct durch die Lieferanten kann PM in Abstimmung mit dem Lieferanten durch Audits vor Ort durch einen von PM beauftragten Dritten überprüfen.

Jeder Verstoß gegen die im Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet.

Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des Supplier Code of Conduct (z. B. negativen Medienberichten) behält PM sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.

Weiter steht PM das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den PM Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen oder die keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von PM eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.

Footer Hintergrund top